Der Patriarchalische Orden vom Heiligen Kreuz zu Jerusalem ist kirchlich ein patriarchalischer Laienorden der Griechisch-Melkitisch-Katholischen Kirche und in Deutschland als eingetragener Verein organisiert. Zur besseren Darstellung der Positionen und Personen aber auch der Verzahnung zwischen Orden und Verein dient das Organigramm.

S. S. Patriarch Youssef Absi

S. E. Erzbischof Yaser Ayyash

Statthalter / 1. Vorsitzender

Prior

2. Vorsitzende / Sekretärin

Zeremoniar

Statthalterbeirat

Statthalterbeirat

Statthalterbeirat

Schatzmeisterin

Schriftführer

Ratgeber

Ratgeber

Der Patriarchalische Orden vom Heiligen Kreuz zu Jerusalem ist kirchlich ein patriarchalischer Laienorden der Griechisch-Melkitisch-Katholischen Kirche. Aus unseren Statuten erklärt sich die linke Seite des Organigramms. Großmeister ist der Patriarch der Griechisch-Melkitisch-Katholischen Kirche. Großprior ist meist ein Erzbischof der melkitischen Kirche. Die nationalen Mitglieder sind:

– Statthalter

– Prior

– Schatzmeister

– Sekretär

– Zeremoniar

– Statthalterbeiräte.

Wir sind in Deutschland als eingetragener Verein organisiert. Ein Auszug aus unserer Satzung erklärt die rechte Seite des Organigramms. Der Rat der Statthalterei besteht aus folgenden Mitgliedern:

– erster Vorsitzender

– Prior

– zweiter Vorsitzender

– Schatzmeister

– Schriftführer

– zwei weitere Ratgeber.

Der durch Dekret des Großmeister – Patriarchen ernannte Nationale Statthalter und der Nationale Prior bekleiden jeweils als geborene Ratsmitglieder das Amt des ersten Vorsitzenden und Priors im Rat der Statthalterei.

Die übrigen Ratsmitglieder werden durch den ersten Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Prior der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und von dieser gewählt. Wählbar sind ausschließlich ordentliche Mitglieder. Die gewählten Ratsmitglieder werden durch den Großmeister – Patriarchen bestätigt. Von der Wahl ist der Großmeister – Patriarch durch den 1. Vorsitzenden und Prior zu unterrichten.

Bekleidet ein Ratsmitglied zwei Ratsfunktionen, erhöht sich die Anzahl der Ratgeber entsprechend.

Rat im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Prior und der Schatzmeister. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam den Verein.

Die Mitglieder des Rates werden für eine Periode von drei Jahren gewählt bzw. ernannt. Die Wiederwahl und wiederholte Ernennung ist zulässig.